Überflüssig: Die Heiratsstrafe wird bereits abgeschafft

Vor gut einem halben Jahr hat das Volk an der Urne Ja zur Individualbesteuerung gesagt. Damit verschwindet die Heiratsstrafe auf allen Ebenen: beim Bund, in den Kantonen und in den Gemeinden. Der Bundesrat hat das Inkrafttreten auf den 1. Januar 2032 festgelegt, die Kantone passen ihre Gesetze bereits an. Was die Initiative fordert, ist also längst beschlossen. Es gibt gar kein Problem mehr, das sie lösen könnte.

Die Initiative betrifft nur die Bundessteuer. In den Kantonen gibt es die Heiratsstrafe trotz Splitting weiterhin: Ein Ehepaar mit zwei Kindern und je 70’000 Franken Einkommen zahlt in 17 Kantonen mehr Steuern als das gleiche Paar ohne Trauschein, im Aargau rund 2’500 Franken pro Jahr, in Zürich fast 3’750 (CH Media, Februar 2026). Nur die Individualbesteuerung beseitigt die Heiratsstrafe auf allen drei Staatsebenen. Wer sie rückgängig machen will, wie dies Teile der Mitte-Partei fordern, behält die Heiratsstrafe in den Kantonen bei.

Zwängerei: Ein Volksentscheid wird gekippt, bevor er gilt

Die Mitte hat gegen die Individualbesteuerung das Referendum ergriffen, im Abstimmungskampf für ihr eigenes Modell geworben und verloren. Trotzdem soll das Volk jetzt schon wieder über dieselbe Frage abstimmen, noch bevor der erste Entscheid umgesetzt ist. Diese Zwängerei kostet Millionen, blockiert die öffentlichen Verwaltungen und schafft jahrelange Ungewissheit. Ein parlamentarisches und juristisches Hickhack ist absehbar.

Die Steuer-Initiative betrifft nur die Bundessteuer. In den Kantonen und Gemeinden bleibt die Individualbesteuerung, das hat der Bundesrat klar festgehalten. Bei einem Ja gälten also zwei gegensätzliche Systeme: gemeinsame Besteuerung beim Bund, getrennte in Kanton und Gemeinde. Ehepaare müssten im schlechtesten Fall drei Steuererklärungen ausfüllen. Die Eidgenössische Steuerverwaltung warnt vor «grossen Schwierigkeiten im Vollzug». Es gäbe dauerhaft mehr Bürokratie.

Wundertüte: Niemand weiss, welches Modell gilt

Splitting oder alternative Steuerberechnung? Die Initiative lässt das offen, entschieden würde erst nach der Abstimmung. Die Mitte selber ist sich nicht einig: Ihre Übergangsbestimmung nennt die alternative Steuerberechnung, prominente Vertreterinnen und Vertreter werben für ein Splitting. Die Folgen für die Steuerzahlenden und die Kosten für den Bund sind je nach Modell komplett anders

Je nach Modell fallen beim Bund jedes Jahr 0,7 bis 3 Milliarden Franken aus. Was das bedeutet, sagt die Initiative nicht: Leistungsabbau, Schulden oder höhere Steuern. Und das am selben Abstimmungssonntag, an dem wir über eine Mehrwertsteuer-Erhöhung für die AHV entscheiden. Wir bezahlen Milliarden für einen Nutzen, der gleich null ist – weil das Ziel der Initiative längst erreicht ist. Das ist verantwortungslos.

Unfair: Ein Steuergeschenk für die höchsten Einkommen

Egal welches Modell: Profitieren würden vor allem die 10 Prozent der Bevölkerung mit den höchsten Einkommen. Die Mittelschicht wird kaum entlastet, Singles, Alleinerziehende und Konkubinatspaare tragen die Ausfälle mit. Und die Initiative schafft die Heiratsstrafe auf Bundesebene ab, um im Gegenzug eine Konkubinatsstrafe einzuführen: Unverheiratete Paare mit gleichem Einkommen zahlen mehr.

Nach einem Ja müsste das Parlament unter Zeitdruck ein neues Gesetz machen, das wiederum dem Referendum untersteht. Bis dahin wüsste niemand, welches Steuersystem ab 2032 gilt. Kantone, Gemeinden und Unternehmen würden ihre laufenden Umstellungsprojekte auf Eis legen. Die Steuerpolitik bliebe auf Jahre hinaus ein politischer Spielball. Aber Bevölkerung und Wirtschaft brauchen Verlässlichkeit.

Rückschritt: Schlecht für Gleichstellung und Fachkräfte

Die gemeinsame Besteuerung bestraft den Zweitverdienst – meist das Einkommen der Frau. Die Individualbesteuerung beseitigt diesen Fehlanreiz: Jede Arbeitsstunde lohnt sich, die eigene Vorsorge wird gestärkt, bis zu 44’000 zusätzliche Vollzeitstellen können aus dem Inland besetzt werden. Die Initiative dreht das zurück und verankert den Fehlanreiz von gestern in der Verfassung. Das schadet den Frauen und der Wirtschaft.

Kein Steuer-Wirrwarr. NEIN zur überflüssigen Steuer-Initiative.

Ein Nein heisst: Die Individualbesteuerung kommt wie beschlossen. Gleiches Einkommen, gleiche Steuern, unabhängig vom Zivilstand. Ein System für das ganze Land, ab 2032.

«Was ein Nein bedeutet» :

Nein = Status quo des Volksentscheids, nichts Neues, nichts Riskantes.